Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung einer Longierhalle auf dem Grundstück Reiterweg 10 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für die Errichtung einer Longierhalle auf dem Grundstück Reiterweg 10 beantragt wurde.

 

Die geplante Longierhalle hat einen Radius von 9,0 m und eine Grundfläche von ca. 246 m². Das Zeltdach hat eine Neigung von 20°. Die Traufhöhe beträgt 3,0 m und die Hallenhöhe ca. 6,28 m. Im Eingangsbereich ist ein Vordach in einer Größe von ca. 3,95 m x 4,46 m vorgesehen.

Um den vorhanden Baumbestand an der nord-östlichen Grundstücksgrenze nicht zu beeinträchtigen, wird die Longierhalle in einem Abstand von min. 5 m zu der Grundstücksgrenze errichtet.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Die Baumaßnahme ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig und genehmigungsfähig. Das Grundstück liegt im Ortsteil Bokern-Ost und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.