Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 65/071/2021
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Errichtung einer Longierhalle auf dem Grundstück Reiterweg 10 wird erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass die
Genehmigung für die Errichtung einer Longierhalle auf dem Grundstück Reiterweg
10 beantragt wurde.
Die geplante Longierhalle hat einen Radius
von 9,0 m und eine Grundfläche von ca. 246 m². Das Zeltdach hat eine Neigung
von 20°. Die Traufhöhe beträgt 3,0 m und die Hallenhöhe ca. 6,28 m. Im
Eingangsbereich ist ein Vordach in einer Größe von ca. 3,95 m x 4,46 m
vorgesehen.
Um den vorhanden Baumbestand an der
nord-östlichen Grundstücksgrenze nicht zu beeinträchtigen, wird die
Longierhalle in einem Abstand von min. 5 m zu der Grundstücksgrenze errichtet.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der
Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Die Baumaßnahme ist nach § 35 Abs. 2 BauGB
zulässig und genehmigungsfähig. Das Grundstück liegt im Ortsteil Bokern-Ost und
wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt.