Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: 65/073/2021
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und zwei Nebengebäuden wird unter der Maßgabe erteilt, dass die mit der Stadt Lohne abgestimmten städtebaulichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Verwaltung erläuterte, dass die
Genehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten
und zwei Nebengebäuden auf dem Grundstück Gerberweg 24 beantragt wurde.
Das Baugrundstück ist 1.143 m² groß. Das
geplante Gebäude hat eine Abmessung von ca. 21,6 m x 15,0 m. Die Firsthöhe
beträgt ca. 11,0 m und die Traufhöhe ca. 6,5 m. Es sind zwei Vollgeschosse
sowie ein ausgebautes Dachgeschoss mit insgesamt acht Wohneinheiten in einer
Größe von ca. 60 bis 90 m² vorgesehen.
Über das geplante Bauvorhaben wurden mit dem
Investor mehrere Abstimmungsgespräche bezüglich der städtebaulichen Vorstellungen
der Stadt Lohne geführt. In den eingereichten Unterlagen sind die Vorgaben mit
geringfügigen Abweichungen hinsichtlich der Trauf- und Firsthöhe umgesetzt
worden.
Die geplante Errichtung des
Mehrfamilienhauses ist zulässig und genehmigungsfähig. Das Bauvorhaben befindet
sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), welches gemäß
§ 9 BauNVO als Mischgebiet einzuordnen ist. Im Flächennutzungsplan ist dieser
Bereich als gemischte Bauflächen dargestellt.
Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende
Anfrage, dass lt. Bauantrag die Entwässerung an den vorhandenen Kanal im
Gerberweg angeschlossen werden soll.