Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und zwei Nebengebäuden wird unter der Maßgabe erteilt, dass die mit der Stadt Lohne abgestimmten städtebaulichen Vorgaben eingehalten werden.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und zwei Nebengebäuden auf dem Grundstück Gerberweg 24 beantragt wurde.

 

Das Baugrundstück ist 1.143 m² groß. Das geplante Gebäude hat eine Abmessung von ca. 21,6 m x 15,0 m. Die Firsthöhe beträgt ca. 11,0 m und die Traufhöhe ca. 6,5 m. Es sind zwei Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Dachgeschoss mit insgesamt acht Wohneinheiten in einer Größe von ca. 60 bis 90 m² vorgesehen.

 

Über das geplante Bauvorhaben wurden mit dem Investor mehrere Abstimmungsgespräche bezüglich der städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Lohne geführt. In den eingereichten Unterlagen sind die Vorgaben mit geringfügigen Abweichungen hinsichtlich der Trauf- und Firsthöhe umgesetzt worden.

 

Die geplante Errichtung des Mehrfamilienhauses ist zulässig und genehmigungsfähig. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), welches gemäß § 9 BauNVO als Mischgebiet einzuordnen ist. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als gemischte Bauflächen dargestellt.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass lt. Bauantrag die Entwässerung an den vorhandenen Kanal im Gerberweg angeschlossen werden soll.