Sitzung: 22.02.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/002/2022
Beschlussvorschlag:
Der Schützenverein Bokern-Märschendorf erhält
einen Zuschuss für die Sanierung der Schützenhalle Bokern-Märschendorf in Höhe
von 60 % der nachgewiesenen Ausgaben, maximal 216.000 €. Soweit erforderlich,
wird der Zuschuss für 2022 geleistet, im Übrigen ist er für das Haushaltsjahr
2023 einzuplanen.
Sachverhalt:
Der östliche Teil der Schützenhalle
Bokern-Märschendorf, die auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lohne steht, wird
seit mehreren Jahrzehnten in den Wintermonaten für Aufführungen der
Theaterbühne Bokern-Märschendorf genutzt. Außerdem dient das Gebäude das Jahr
über als Schießsporthalle und Schützenheim für seine sieben Kompanien und
stellt insgesamt den zentralen Anlaufpunkt für das Dorfleben der Ortschaft
Märschendorf dar.
In zwölf fast immer ausverkauften
Vorstellungen stellt die plattdeutsche Theatergruppe Bokern-Märschendorf mit
seinen ca. 30 Mitwirkenden auf und hinter der Bühne alljährlich ein festes
Highlight im Lohner Kulturangebot dar. Die Theatergruppe wurde 2020
organisatorisch selbstständig und aus dem Schützenverein ausgegliedert.
Das 1990 eingeweihte Gebäude ist energetisch
nicht auf dem aktuellen Stand der Technik. Die energetische Unzulänglichkeit
des Gebäudes wirkt sich gerade bei den Theaterproben und –Aufführungen am
deutlichsten aus.
Der Schützenverein Bokern-Märschendorf
beabsichtigt daher eine energetische Sanierung (Sanierung der Heizung und der
Beleuchtung, raumlufttechnische Anlagen, Dämmung / Sanierung des Daches).
Mit Schreiben vom 27.09.2021 beantragte der
Verein einen nicht näher bezifferten Zuschuss für die beabsichtigte energetische
Sanierung der Schützenhalle Bokern-Märschendorf.
Im Antrag wurde von folgenden Kosten incl.
Mehrwertsteuer ausgegangen:
Bauwerkkosten 128.400 €
Technische
Anlagen 200.000
€
Außenanlagen 5.300
€
Ausstattung 20.200
€
Baunebenkosten 6.000
€
GESAMTKOSTEN 359.900
€
Der Verein geht in seinem Antragsschreiben
davon aus, dass er für die Maßnahme eine Förderung aus Bundesmitteln erhalten
kann. Ob der Verein eine Förderung aus weiteren Fördertöpfen, z.B. durch Mittel
für den ländlichen Raum (LEADER) erhalten kann, ist wegen der erst 2023
beginnenden neuen EU-Förderperiode nicht sicher.
Nach Ansicht der Stadtverwaltung sind die
Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen, der Ersatz der alten Heizungsanlage
und die Verbesserung der Dämmung nachvollziehbar. Eine einheitliche Regelung
für die Bezuschussung von vergleichbaren Gebäuden ist bei der Stadt Lohne nicht
vorhanden.
Im Januar 2022 teilte der Verein mit, dass
die EWE angekündigt habe, ab April 2022 die Betriebsstätte nicht mehr mit
Erdgas zu beliefern, weil die vorhandene Heizung laut EWE nicht für das
demnächst zu liefernde H-Gas geeignet sei. Eine Umrüstung der alten Heizung sei
laut Verein nach Rücksprache mit dem Heizungsbaufachbetrieb technisch nicht
möglich, da Ersatzteile hierfür nicht vorhanden seien. Aus diesem Grund wurde
verwaltungsseitig dem Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen
Maßnahmenbeginn zugestimmt, und der Verein hat den kurzfristigen Einbau einer
neuen Heizungsanlage in Auftrag gegeben, um nicht ohne Warmwasser und Heizung
da zu stehen.
In der Vergangenheit wurden Bauvorhaben von Vereinen mit kulturellem / sozial bedeutsamem Hintergrund regelmäßig durch Einzelfallentscheidungen der Stadt Lohne gefördert. Da das Grundstück im Eigentum der Stadt Lohne steht, wird aufgrund der tatsächlichen Nutzung verwaltungsseitig eine Förderung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Ausgaben vorgeschlagen.
Beratungsverlauf:
Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, die Maßnahmen zu fördern und beantragten, die Förderung von 50 % auf 60 % zu erhöhen. Grund hierfür sind die Corona-bedingten Einnahmeausfälle (keine Spenden / keine Theateraufführungen) Die im Antrag enthaltene raumlufttechnische Anlage mit Kosten in Höhe von 90.000 € wurde von einem Sprecher kritisch hinterfragt. Ausschussmitglied Sandmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.