Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.

 

 

Ausschussmitglied Rohe hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Von der Verwaltung wurde anhand einer Präsentation erläutert, dass der Eigentümer der Hofstelle Burgweg 26 die Genehmigung zum Neubau eines Altenteilerwohnhauses mit Garage und Nutzungsänderung eines vorhandenen Wohnhauses zu einem Wirtschaftsgebäude beantragt hat. Das Grundstück ist derzeit mit einem Wohnhaus, Burgweg 26 A und einem Wohnwirtschaftsgebäude, Burgweg 26 und mehreren landwirtschaftlichen Ställen bzw. Remise bebaut. Die auf dem Grundstück befindlichen Stallgebäude werden landwirtschaftlich genutzt. Der Standort des neuen Altenteilerwohngebäudes mit Garage ist in der nordöstlichen Grundstücksecke des Hofgeländes vorgesehen. Das vorhandene Wohnhaus wird zu einem Wirtschaftsgebäude umgenutzt.

 

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Grundstücksbereich liegt in der Ortslage Zerhusen.

 

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.