Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs.2 BauGB sowie der vorliegenden Planung wird zugestimmt.


Die Verwaltung erläuterte anhand einer Präsentation, dass ein Bauinteressent den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Terrasse, Nebengebäude und Zufahrt auf dem Grundstück Kettelerstraße 26 plant. Das Grundstück ist ein Eckgrundstück und der Neubau wird von der Kanalstraße 15 erschlossen. Der geplante Neubau liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39, für den die Stadt Lohne die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 „Mühlenkamp“ beschlossen hat (§ 33 BauGB). Außerdem ist für den Bereich die Veränderungssperre Nr. 39 beschlossen worden.

 

Die Planung entspricht dem Konzept des Bebauungsplanes. Aus dem Grund wird empfohlen, einer Ausnahme von der Veränderungssperre Nr. 39 gem. § 14 Abs. 2 BauGB zuzulassen.