Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Nein: 12, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 - 2. Änderung für den Bereich „Marienstraße“ wird zugestimmt.


Die Verwaltung erläuterte, dass eine Investmentfirma plane, im Bereich der Marienstraße ein vorhandenes Wohngebäude bis auf 7,50 m an die nördlich gelegene Friedhofsgrenze heran zu erweitern. Die geplanten neuen Wohnungen sollen mit Mitteln aus dem sozialen Wohnungsbau gefördert werden, was eine Mietpreisbindung zur Folge hat.

 

Um das geplante Vorhaben zu realisieren, ist die Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 für den Bereich „Marienstraße“ erforderlich. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden vom Investor übernommen.

 

Anhand von Fotoaufnahmen wurde die derzeitige Bestandssituation der vorhandenen Gebäude erläutert. Das Objekt, das erweitert werden soll, umfasst 6 Wohneinheiten. Die Verwaltung erläuterte, dass der derzeit festgesetzte Grenzabstand sinnvoll sei, um die Friedhofsruhe und Trauergesellschaften nicht zu stören. Hingewiesen wurde darauf, dass vor einigen Jahren ein ähnlicher Antrag in der Nachbarschaft abgelehnt wurde.