Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für die beantragte Bodenaufschüttung auf dem Grundstück Zerhusener Straße 700 wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen gemäß der naturschutzfachlichen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta umgesetzt werden.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Bodenaufschüttung um ca. 40 cm auf einer Ackerfläche von ca. 3.400 m² in einer Gesamtmenge von ca. 1.500 m³ auf dem Grundstück Zerhusener Straße 700 beantragt wurde.

 

Zu der beantragten Bodenaufschüttung liegt die naturschutzfachliche Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta vom 20.04.2022 vor. Aufgrund des Umfanges der geplanten Bodenaufschüttung wird das Vorhaben von der Unteren Naturschutzbehörde als Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff des BNatSchG betrachtet. Somit sind Vermeidungsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen gemäß der naturschutzfachlichen Stellungnahme als Auflage für die Genehmigung vorzusehen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Grundstück liegt im westlichen Bereich des Ortsteils Zerhusen und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

In der Aussprache verwies ein Ausschussmitglied auf die Beeinträchtigungen der Mikro- und Makroflora durch das Aufbringen eines anderen Bodens, die durch die Kompensationsmaßnahmen nicht ausgeglichen werden könnten.

 

Auf entsprechende Anfrage zur Qualität des aufzubringenden Bodens verwies die Verwaltung auf die erforderlichen Nachweise durch die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA).