Sitzung: 03.05.2022 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 65/025/2022
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen für die beantragte Bodenaufschüttung auf dem Grundstück Zerhusener Straße 700 wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen gemäß der naturschutzfachlichen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta umgesetzt werden.
Die Verwaltung erläuterte, dass die
Genehmigung zur Bodenaufschüttung um ca. 40 cm auf einer Ackerfläche von ca.
3.400 m² in einer Gesamtmenge von ca. 1.500 m³ auf dem Grundstück Zerhusener
Straße 700 beantragt wurde.
Zu der beantragten Bodenaufschüttung liegt
die naturschutzfachliche Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Vechta vom 20.04.2022 vor. Aufgrund des Umfanges der geplanten
Bodenaufschüttung wird das Vorhaben von der Unteren Naturschutzbehörde als
Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff des BNatSchG
betrachtet. Somit sind Vermeidungsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen gemäß
der naturschutzfachlichen Stellungnahme als Auflage für die Genehmigung
vorzusehen.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der
Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Das Grundstück liegt im westlichen Bereich
des Ortsteils Zerhusen und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
In der Aussprache verwies ein
Ausschussmitglied auf die Beeinträchtigungen der Mikro- und Makroflora durch
das Aufbringen eines anderen Bodens, die durch die Kompensationsmaßnahmen nicht
ausgeglichen werden könnten.
Auf entsprechende Anfrage zur Qualität des
aufzubringenden Bodens verwies die Verwaltung auf die erforderlichen Nachweise
durch die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA).