Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte anhand einer Präsentation, dass der Eigentümer des EDEKA-Neukauf-Marktes an der Brägeler Straße 57 den Anbau einer Überdachung (Lager und Eingang) an der südwestlichen Grundstücksseite beantragt habe.

 

Die Überdachung ist L-förmig und hat eine Größe von ca. 5,3 m x 27,10 m auf der südlichen Giebelseite. Das Vordach wird durch eine Verlängerung des Hauptdaches ausgeführt. Im Lagerbereich des Leergutes werden die Wände ca. 3,80 m hoch verkleidet.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), welches sich als ein Mischgebiet gem. § 6 Baunutzungsverordnung darstellt.