Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

a)     Die Aufstellung der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 und des Bebauungsplans Nr. 146 D für den Bereich „nördlich der Mülhausener Straße / östlich der Bakumer Straße (L 848)“ wird beschlossen.

 

b)     Den vorgestellten Plankonzepten wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass für den Teilbereich 40.2 der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 im Jahr 2013 ein Rahmenkonzept für den Bereich „Nördlich der Voßbergstraße“ erstellt wurde. Dieser Teilbereich umfasst eine ca. 29 ha große Fläche im Norden des Stadtgebietes, die im Westen durch die Bakumer Straße (L 848), im Osten durch die Wohnbebauung an der Jägerstraße und im Süden durch die Wohnbebauung nördlich der Voßbergstraße begrenzt wird. Auf dieser Grundlage sind bereits die Flächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 146 A und 146 B bebaut worden. Der Bebauungsplan Nr. 146 C befindet sich derzeit im Verfahren. Ein Bereich im Westen entlang der Bakumer Straße wurde jedoch aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit von der Planung bisher ausgenommen. Hier konnte nun eine größere Teilfläche von der Stadt Lohne erworben werden, die entsprechend des Konzeptes durch einen Bebauungsplan überplant werden soll.

 

Geplant ist die Ausweisung von Mischgebieten entlang der Bakumer Straße sowie allgemeine Wohngebiete im rückwärtigen Bereich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 146 A. Entlang der Bakumer Straße stellt der rechtskräftige Flächennutzungsplan Wohnbauflächen dar, sodass in diesem Bereich auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.

 

Anhand des Plankonzeptes wurde die vorgesehene Nutzung vorgestellt und erläutert. Ein Bereich soll als Mischgebiet (MI) und der übrige Bereich als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

 

In der Aussprache wurde von der Verwaltung auf entsprechende Anfrage erläutert, dass der Bereich des Mischgebietes aufgrund der bestehenden Nachfrage relativ großflächig festgesetzt wurde und eine weitere Ausweitung nicht sinnvoll sei.