Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für die Errichtung eines Hackschnitzellagers, einer Hackschnitzelannahme, einer Hackschnitzelheizung sowie zweier Durchfahrten auf dem Grundstück Langweger Straße 121 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Errichtung eines Hackschnitzellagers, einer Hackschnitzelannahme, einer Hackschnitzelheizung sowie zwei Durchfahrten auf dem Grundstück Langweger Straße 121 beantragt wurde.

 

Gemäß der Antragsunterlagen sollen das Hackschnitzellager, die Hackschnitzelheizung und die Hackschnitzelannahme insgesamt auf einer Fläche von ca. 104 m² errichtet werden. Die zwei Durchfahrten grenzen an den Schweinestall Nr. 5 an und sollen auf einer bebauten Fläche von ca. 44 m² entstehen. Die geplante Höhe des Bauvorhabens beträgt 6,30 m.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Flurstück 5/3, Flur 53 liegt im Ortsteil Klein Brockdorf und wird im Flächennutzungsplan `80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.