Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für das Aufbringen von Mutterboden auf den Flurstücken 29/7 und 80/5 Flur 3 zur Bodenverbesserung und zum Höhenausgleich wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zum Aufbringen von Mutterboden auf den drei Flurstücken 29/7, 74/3 und 80/5, der Flur 3 im Bereich Märschendorf, zur Verbesserung des Bodens und zum Höhenausgleich beantragt wurde.

 

Der Bodenauftrag soll mit einer Mächtigkeit von circa 0,20 m erfolgen.

 

Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta wird dem Bodenauftrag für das Flurstück 74/3 nicht zugestimmt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Die Flurstücke 29/7, 74/3 und 80/5 Flur 3 liegen im Ortsteil Märschendorf und werden im Flächennutzungsplan `80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.