Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Für die zehn städtischen Bauplätze an der Belforter und Lyoner Straße sowie für die drei städtischen Bauplätze an der Straße „Im Brauck“ wird ein Kaufpreis in Höhe von 125,00 €/m² festgelegt. Die Kaufpreise gelten zzgl. Erschließungs-, Abwasser- und Vermessungskosten. Die Grundstücke werden nach Maßgabe der Vergabekriterien vergeben (Kauf/Erbbaurecht möglich).


Sachverhalt:

 

Durch die Beendigung eines Pachtverhältnisses konnten im vergangenen Jahr weitere zehn Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Nördlich Voßberg“ an der Belforter Straße und Lyoner Straße erschlossen werden. Diese können jetzt der Vermarktung zugeführt werden. Hierfür ist die Festlegung eines Kaufpreises erforderlich.

 

Die zuletzt im Baugebiet Nördlich Voßberg festgelegten Kaufpreise stellen sich wie folgt dar:

 

-    Mülhausener Straße (unmittelbar angrenzend)    =   79 €/m² (2015)

-    Lothringer Straße (östlicher Bauabschnitt)            =   95 €/m² (2018)

-    Lothringer Straße (angrenzend Grünanlage)        = 105 €/m² (2018)

-    Mietwohnungsgrundstücke                                    = 115 €/m² (2020)

-    Reihenhausgrundstücke                                        = 90/100 €/m² (2021)

 

Hinzu kommen jeweils die Kosten für Erschließung, Abwasser und Vermessung in Größenordnung von ca. 20 bis 25 €/m².

 

Bereits im Jahr 2020 wurden für Baugrundstücke am Blumenweg (Baugebiet „Im Brauck“) ein Kaufpreis in Höhe von 125 €/m² festgelegt. Dort sind noch drei Grundstücke vorhanden, die bislang für den Mietwohnungsbau vorgesehen waren. Die Grundstücke sind jedoch aufgrund der Größe und des Zuschnitts hierfür nicht geeignet und könnten nun zusammen mit den o. g. zehn Grundstücken an der Belforter und Lyoner Straße ab April / Mai vermarktet werden. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, für die neu erschlossenen Grundstücke ebenfalls einen Kaufpreis in Höhe von 125 €/m² festzulegen.

 

Beratungsverlauf:

 

Ausschussvorsitzender Sieveke stellt den Sachverhalt und die Ergebnisse der Vorberatung vor.

 

Ein Ratsmitglied erklärt, dass es eine Einzelhausbebauung für nicht mehr zeitgemäß halte. Da jedoch ein Kaufpreis festgelegt werden müsse, werde man sich enthalten.

 

Ein anderes Ratsmitglied stellt heraus, dass man Bauwilligen die Chance auf ein Eigenheim geben müsse.