Sitzung: 25.04.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/019/2023
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 95. Änderung des Flächennutzungsplanes‘ 80 und der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. XII „Sondergebiet
Freiflächen-Photovoltaik-Anlage südlich der Märschendorfer Straße“ mit örtlichen
Bauvorschriften wird beschlossen. Im Durchführungsvertrag werden die folgenden
Auflagen:
-
Nachweis,
dass alle möglichen Dach- und Wandflächen sowie Stellplatzflächen mit
PV-Modulen bei der Fa. Pöppelmann ausgestattet sind/ werden
-
Berücksichtigung
der Trasse der Nord- West- Umgehung
festgesetzt.
Die Verwaltung erläuterte, dass vom Eigentümer des
Flurstückes 43/11, Flur 11 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 16/2,
Flur 11, Gemarkung Lohne ein Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung für die Errichtung
einer Freiflächen-PV- Anlage gestellt wurde. Das ca. 13 ha große Flurstück wird
aktuell als Fläche für die Landwirtschaft mit gutem Ackerboden genutzt. Eine
Teilfläche liegt direkt angrenzend an das Wohngebiet „Platanenstraße“. Zudem
verläuft eine 110-kV-Leitung durch die Fläche. Auch eine Trassenvariante der
geplanten Nord-West-Umgehung erstreckt sich in diesem Bereich, wodurch im
Regionalen Raumordnungsprogramm eine Teilfläche als Vorbehaltsgebiet Straße von
regionaler Bedeutung dargestellt wird. Die Fläche befindet sich nicht im
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft und es liegt kein unzerschnittener
störungsarmer Raum aufgrund der 110-kV-Leitung vor. Zukünftig soll diese Fläche zur Energieerzeugung dienen,
wobei der produzierte Strom direkt von einer großen Kunststoff verarbeiteten
Firma genutzt werden soll.
Beratungsverlauf:
In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf
entsprechende Anfragen, dass die Realisierbarkeit der Planung im Verfahren vom
Antragsteller zu prüfen sei. Des Weiteren sei sicher zu stellen, dass die
Trasse der zukünftigen Nordwestumgehung freigehalten werde.
Vom beratenden Ausschussmitglied Herrn Göttke wurde die
Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen an diesem Standort aufgrund des
qualitativ hochwertigen Ackerbodens kritisiert. Die Verwaltung wies in diesem
Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Landkreises Vechta zur Bewertung der
Bodenqualität hin.
Andere Ausschussmitglieder plädierten dafür, dass zunächst die Flächen auf dem Firmengelände für PV-Anlagen genutzt werden sollten, bevor diese auf hochwertigem Ackerboden errichtet werden. Kritisiert wurde auch die Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung.