Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 95. Änderung des Flächennutzungsplanes‘ 80 und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. XII „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage südlich der Märschendorfer Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen. Im Durchführungsvertrag werden die folgenden Auflagen:

-       Nachweis, dass alle möglichen Dach- und Wandflächen sowie Stellplatzflächen mit PV-Modulen bei der Fa. Pöppelmann ausgestattet sind/ werden

-       Berücksichtigung der Trasse der Nord- West- Umgehung

festgesetzt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass vom Eigentümer des Flurstückes 43/11, Flur 11 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 16/2, Flur 11, Gemarkung Lohne ein Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung für die Errichtung einer Freiflächen-PV- Anlage gestellt wurde. Das ca. 13 ha große Flurstück wird aktuell als Fläche für die Landwirtschaft mit gutem Ackerboden genutzt. Eine Teilfläche liegt direkt angrenzend an das Wohngebiet „Platanenstraße“. Zudem verläuft eine 110-kV-Leitung durch die Fläche. Auch eine Trassenvariante der geplanten Nord-West-Umgehung erstreckt sich in diesem Bereich, wodurch im Regionalen Raumordnungsprogramm eine Teilfläche als Vorbehaltsgebiet Straße von regionaler Bedeutung dargestellt wird. Die Fläche befindet sich nicht im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft und es liegt kein unzerschnittener störungsarmer Raum aufgrund der 110-kV-Leitung vor. Zukünftig soll diese Fläche zur Energieerzeugung dienen, wobei der produzierte Strom direkt von einer großen Kunststoff verarbeiteten Firma genutzt werden soll.

 

 

Beratungsverlauf:

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfragen, dass die Realisierbarkeit der Planung im Verfahren vom Antragsteller zu prüfen sei. Des Weiteren sei sicher zu stellen, dass die Trasse der zukünftigen Nordwestumgehung freigehalten werde.

 

Vom beratenden Ausschussmitglied Herrn Göttke wurde die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen an diesem Standort aufgrund des qualitativ hochwertigen Ackerbodens kritisiert. Die Verwaltung wies in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Landkreises Vechta zur Bewertung der Bodenqualität hin.

 

Andere Ausschussmitglieder plädierten dafür, dass zunächst die Flächen auf dem Firmengelände für PV-Anlagen genutzt werden sollten, bevor diese auf hochwertigem Ackerboden errichtet werden. Kritisiert wurde auch die Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung.