Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für den Neubau einer Maschinenhalle, den Abbruch eines Stalls sowie die Befreiung vom Zerstörungsverbot der Wallhecke auf dem Grundstück Ehrendorfer Straße 9 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Neubau einer Maschinenhalle und der Abbruch eines Stalls auf dem Grundstück Ehrendorfer Straße 9 sowie eine Befreiung von einem Zerstörungsverbot für die Teilentfernung einer Wallhecke beantragt wurde.

 

Gemäß der Antragsunterlagen ist die Errichtung einer Maschinenhalle mit einer Grundfläche von ca. 300 m², einer Länge von 20,25 m und einer Breite von 14,80 m, geplant.

 

Für den Bau der beantragen Halle muss ein Teil der vorhandenen Wallhecke entfernt werden. Als Kompensationsmaßnahme für den Neubau der Halle und der Teilentfernung der Wallhecke, soll die Maschinenhalle mit einem 5 m breiten Grünstreifen eingefasst werden.

 

Die Kompensationsmaßnahme wurde mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta abgestimmt.

 

Der ca. 162 m² große Mastschweinestall Nr. 2, welcher 130 Schweine fasst, soll gemäß der Antragsunterlagen abgerissen werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Grundstück liegt im Ortsteil Ehrendorf und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Im Zusammenhang mit dem kritischen Wortbeitrages eines Ausschussmitgliedes zur Teilentfernung der Wallhecke, wurde vom Ausschussvorsitzenden auf die baurechtliche Sachlage hingewiesen.

 

Ausschussmitglied Rohe hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.