Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für die Errichtung einer automatischen Verkaufseinheit in Leichtbauweise auf dem Grundstück Daimlerstraße 2 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer automatischen Verkaufseinheit in Leichtbauweise auf dem Grundstück Daimlerstraße 2 eingereicht wurde.

 

Gemäß den Antragsunterlagen soll an der östlichen Grundstücksgrenze ein Verkaufsraum von circa 13,00 m² errichtet werden. Dieser befindet sich in einem Container und soll als Tankstellenshop in einem 24-Stunden-Betrieb mit klassischen Convenience Produkten betrieben werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich der Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Das Flurstück 141/23 Flur 50 liegt im Ortsteil Brockdorf-Süd und wird im Flächennutzungsplan `80 der Stadt Lohne als gewerbliche Baufläche dargestellt.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Zu dem Beratungsgegenstand gab es keine Wortbeiträge.