Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport als Ersatzbau auf dem Grundstück Wicheler Flur 62 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport als Ersatzbau auf dem Grundstück Wicheler Flur 62 beantragt wurde.

 

Gemäß den Antragsunterlagen ist ein Bungalow als Ersatzbau zum Bestandsgebäude geplant. Da das vorhandene Wohngebäude einige Mängel aufweist, wird nach Rücksprache mit dem Landkreis Vechta eine Sanierung/Instandsetzung des Gebäudes als nicht mehr wirtschaftlich betrachtet.

 

Sowohl die Kubatur als auch die versiegelte Fläche wird entsprechend der eingereichten Unterlagen verkleinert.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Flurstück 197 Flur 18 liegt im Ortsteil Brägel und wird im Flächennutzungsplan `80 der Stadt Lohne als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Zu dem Beratungsgegenstand gab es keine Wortbeiträge.