Sitzung: 26.09.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 65/062/2023
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen für den
beantragten Wiederaufbau des Stalles Nr. 2 und Nr. 2a sowie die Aufstellung von
drei Futtermittelsilos auf dem Grundstück Krimpenforter Straße 7A wird erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass der
Wiederaufbau des Stalles Nr. 2 und Nr. 2a nach einem Brandschaden sowie das
Aufstellen von drei Futtermittelsilos auf dem Grundstück Krimpenforter Straße
7A beantragt wurde.
Die geplanten Ställe haben insgesamt eine
Abmessung von ca. 30 Meter Breite und ca. 48 Meter Länge. Die Firsthöhe soll
ca. 7,45 Meter betragen.
An der Ostseite des Stallgebäudes sollen
drei Futtermittelsilos aufgestellt werden, die im Rahmen von früheren
Genehmigungsverfahren ebenfalls bereits genehmigt waren.
Durch den Wiederaufbau
der teilweise zerstörten Stallgebäude Nr. 2 und Nr. 2a ergeben sich gemäß den
Antragsunterlagen hinsichtlich der Emissionsprognose und des Eingriffs in die
Natur und Landschaft keine Veränderungen zu der 2009 genehmigten Situation.
Auch die Anzahl der genehmigten Tierplätze soll im Rahmen des Wiederaufbaus
nicht erhöht werden und bleibt unverändert bei 1.440 Tierplätzen (Mastschweine).
Der Hof soll weiterhin als gewerbliche Tierhaltung betrieben werden.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der
Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Das Grundstück liegt im Ortsteil Nordlohne
und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt.
Beratungsverlauf:
Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende
Anfrage, dass es sich um den Wiederaufbau des vormaligen Bestandes handele. Die
entsprechende bauordnungsrechtliche Prüfung obliege dem Landkreis Vechta.
Von einem Ausschussmitglied wurde kritisiert,
dass es rechtlich nicht möglich sei, Aspekte des Tierwohls in die
Baugenehmigung mit aufzunehmen. Gleichwohl sollte ein entsprechender Hinweis
gegeben werden.