Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für den beantragten Wiederaufbau des Stalles Nr. 2 und Nr. 2a sowie die Aufstellung von drei Futtermittelsilos auf dem Grundstück Krimpenforter Straße 7A wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass der Wiederaufbau des Stalles Nr. 2 und Nr. 2a nach einem Brandschaden sowie das Aufstellen von drei Futtermittelsilos auf dem Grundstück Krimpenforter Straße 7A beantragt wurde.

 

Die geplanten Ställe haben insgesamt eine Abmessung von ca. 30 Meter Breite und ca. 48 Meter Länge. Die Firsthöhe soll ca. 7,45 Meter betragen.

 

An der Ostseite des Stallgebäudes sollen drei Futtermittelsilos aufgestellt werden, die im Rahmen von früheren Genehmigungsverfahren ebenfalls bereits genehmigt waren.

 

Durch den Wiederaufbau der teilweise zerstörten Stallgebäude Nr. 2 und Nr. 2a ergeben sich gemäß den Antragsunterlagen hinsichtlich der Emissionsprognose und des Eingriffs in die Natur und Landschaft keine Veränderungen zu der 2009 genehmigten Situation. Auch die Anzahl der genehmigten Tierplätze soll im Rahmen des Wiederaufbaus nicht erhöht werden und bleibt unverändert bei 1.440 Tierplätzen (Mastschweine). Der Hof soll weiterhin als gewerbliche Tierhaltung betrieben werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Grundstück liegt im Ortsteil Nordlohne und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass es sich um den Wiederaufbau des vormaligen Bestandes handele. Die entsprechende bauordnungsrechtliche Prüfung obliege dem Landkreis Vechta.

 

Von einem Ausschussmitglied wurde kritisiert, dass es rechtlich nicht möglich sei, Aspekte des Tierwohls in die Baugenehmigung mit aufzunehmen. Gleichwohl sollte ein entsprechender Hinweis gegeben werden.