Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten Baumaßnahmen wird erteilt.

 

 

Ausschussmitglied Rohe hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Sachverhalt:

 

Der Eigentümer und Betreiber einer Tierhaltungsanlage und Reiterhofes beantragt den Neubau einer Strohlagerhalle mit einem Besamungsstall für Stuten und Boxen zum Abfohlen (Gebäude Nr. 21) sowie die Nutzungsänderung von Strohlagern zu 12 Pferdeboxen und Errichtung von 7 Außenboxen (Gebäude Nr. 3 A und 15). Auf der Hofstelle dürfen derzeit 192 Sauen und Eber, 703 Ferkel sowie 1.183 Mastschweine gehalten werden. Außerdem werden in den Legehennenställen 15.222 Legehennen gehalten. Die Anzahl der Pferde erhöht sich von 77 auf 120 Tiere.

 

Die potentielle Geruchsbelastung auf die Umgebung durch die Erhöhung der Tierzahlen bei den Pferden hat nach Aussagen des Landkreises Vechta keine Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Die Prüfung durch den Landkreis Vechta hat ergeben, dass das geplante Bauvorhaben noch einem landwirtschaftlichen Betrieb gem. § 35 BauGB dient und damit privilegiert ist.

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Bokern-West. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.