Sitzung: 13.12.2023 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 20/038/2023
Beschluss:
Der Handels- und Gewerbeverein „WIR Lohner" e.V. erhält für die Jahre 2024-2026 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 130.000 €.
Sachverhalt:
Der Handels- und Gewerbeverein WIR Lohner
e.V. erhielt aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom Dezember
2019 für den Zeitraum 2019 – 2023 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 75.000
€.
Mit Antrag vom 30.08.2023 beantragt der HGV
eine Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 130.000 € jährlich.
Er begründet dies
mit der deutlichen Ausweitung seines Aufgabenportfolios und vor allem der Zahl
der zu betreuenden Veranstaltungen sowie mit steigenden Kosten für Mieten und
Marketingmaßnahmen. Ein steigender Zuschussbedarf ergebe sich sowohl als Folge
der zeitintensiven Begleitung des erfolgreichen digitalen Lohner Gutscheins als
auch wegen steigender Personalkosten. Für eine weiterhin attraktive Eventgestaltung und eine Ausweitung des
Stundenkontingents benötige der HGV eine Ausweitung seines finanziellen
Spielraums.
Weitere Informationen gehen aus dem Antragsschreiben sowie einer
beigefügten Präsentation hervor.
Zu den vom HGV betreuten Maßnahmen zählt z.B.
die Organisation verkaufsoffener Sonntage mit einem Rahmenprogramm sowie die
Veranstaltungsreihe „Leben findet InnenStadt“ mit u.a. den Events „Glanz &
Gloria Ladiesshopping“, Kneipen-Hopping und After-Work-Partys.
Der HGV benötigt zur Umsetzung seiner Ziele
nach eigenen Angaben eine zusätzliche finanzielle Ausstattung von ca. 70.000 €
pro Jahr, von denen 15.000 € durch Mitgliedsbeiträge akquiriert werden sollen.
Für die Differenz von 55.000 € beantragt er eine Zuschusserhöhung durch die
Stadt Lohne.
Ein aktiver Handels- und Gewerbeverein als
erfolgreicher Akteur und Positionsvermittler liegt im Interesse der Stadt
Lohne. Die Aufgabe rechtfertigt den Einsatz öffentlicher Zuschüsse. Stadt und
HGV stimmen ihr Vorgehen regelmäßig ab.
Die Ausweitung der Aktivitäten und eine Anpassung
der Zuschüsse angesichts gestiegener Preise werden seitens der Stadtverwaltung
befürwortet. Aus Sicht der Verwaltung kann einer deutlichen Erhöhung des
Zuschusses prinzipiell zugestimmt werden. Bis auf die Mehrkosten für
Veranstaltungen / Künstler / Spielgeräte ist die Herleitung des Mehrbedarfs
auch ohne weiteres nachvollziehbar. Dennoch empfiehlt die Stadt Lohne im
Vergleich zu den Vorjahren eine Ausweitung des städtischen Zuschusses auf
120.000 € pro Jahr, d.h. eine Erhöhung um 45.000 € (60 %) statt der beantragten
55.000 € (73 %).
Antragsgemäß wird empfohlen, die Erhöhung für
einen Zeitraum von drei Jahren zu beschließen.
Beratungsverlauf:
Ein Ratsmitglied
merkt an, dass das Misstrauen gegenüber dem Verein unbegründet sei und
grundsätzlich keine Notwendigkeit gesehen werde, mehr Beteiligungs- und
Mitspracherecht beim Verein zu erhalten. Der Verein leiste gute Arbeit und
trage mit den zahlreichen Veranstaltungen und Projekten zur Belebung der
Innenstadt bei.
Ein anderes
Ratsmitglied begrüßt den Vorschlag der Verwaltung und teilt mit, dass es nicht
fair sei, von Misstrauen zu sprechen. Die UBG-Fraktion sehe es als Chance, mehr
Einblicke in die Innenstadtentwicklung zu erhalten. Dies habe sich bei anderen
Vereinen und Institutionen als der richtige Weg erwiesen, z. B. beim
Ludgerus-Werk, der Stiftung IML oder der Bürgerstiftung. Es sei eine
konstruktive Zusammenarbeit notwendig.
Ein weiteres
Ratsmitglied betont die wichtige Arbeit des Vereins für die Innenstadt und
appelliert an die Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Seitens eines
Ratsmitglieds wird an den Antrag der SPD-Fraktion zur Professionalisierung des
Stadtmarketings erinnert und herausgestellt, dass man im Hinblick auf die
Professionalisierung mit dem vorliegenden Zuschuss auf dem richtigen Weg sei.
Ein Ratsmitglied
merkt an, dass das ursprüngliche Ziel die Belebung der Innenstadt gewesen sei.
Grundsätzlich müsse man sich jedoch die Frage stellen, ob die Bezuschussung
noch der richtige Weg sei oder ob man nicht die Methoden ändern müsse. Dennoch
werde man dem Beschlussvorschlag zustimmen.