Sitzung: 27.02.2024 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/007/2024
Beschlussvorschlag:
Dem vorgestellten Entwurf des Gestaltungskonzeptes wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planung bis zur Leistungsphase 3 abzuschließen und
zu prüfen, inwiefern Fördergelder für die Umsetzung des Gestaltungskonzeptes Innenstadt
abgerufen werden können.
Ab diesem Tagesordnungspunkt übernahm der stellv. Vorsitzende Rohe den Vorsitz und begrüßte Herrn Kolhoff sowie Frau Gerdes und Frau Naber vom Büro Kolhoff Landschaftsarchitekten, Vechta.
Die Verwaltung erläuterte, dass mit dem
Gestaltungskonzept für die Fußgängerzone in Lohne eine Aufwertung der
öffentlichen innerstädtischen Flächen und die Weiterentwicklung des
Freiraumangebotes erfolgen solle. Die Innenstadt soll sich wieder zum Ort der
Begegnung und des Verweilens sowie als einladender Treffpunkt aller
Generationen entwickeln. Für die Entwicklung des Gestaltungskonzeptes wurde das
Büro KOLHOFF Landschaftsarchitekten beauftragt. Nach dem ersten Entwurf des
Gestaltungskonzeptes ist eine Beteiligung der Lohner Bevölkerung und den
Grundstückseigentümern erfolgt, um weitere Ideen und Hinweise für die Lohner
Innenstadt zu erhalten. Zudem sind auch technische Informationen wie ein
Bodengutachten, Feuerwehraufstellflächen etc. eingeholt worden. Die Ideen,
Hinweise und technische Informationen sind dann von KOLHOFF
Landschaftsarchitekten in das Gestaltungskonzept eingearbeitet worden. In einer
Ratsinformationsveranstaltung am 29.01.2024 ist das überarbeitete Konzept den
Ratsmitgliedern detailliert vorgestellt und erste Meinungsbilder sind eingeholt
worden.
Anhand einer Präsentation wurde das Gestaltungskonzept
Innenstadt vorgestellt und erläutert. Ausgeführt wurde, dass das Konzept
aufgrund neuer technischer Informationen wie z. B. Feuerwehraufstellflächen,
Bodengutachten etc. überarbeitet wurde.
Beratungsverlauf:
Von der Verwaltung wurde auf entsprechende Anfrage
erläutert, dass Details der Umgestaltung, wie z. B. die Angleichung von
Höhenunterschieden, bei der konkreten Umsetzung der Planung zu berücksichtigen
seien. In der heutigen Sitzung soll ein Beschluss zur Fortführung des Konzeptes
gefasst werden um im nächsten Schritt die Planung zu konkretisieren. Geplant
sei die Umsetzung in verschiedenen Bauabschnitten über mehrere Jahre. Herr
Kolhoff führte aus, dass die Umgestaltung möglichst barrierefrei erfolgen soll.
Von der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass nach
telefonischer Auskunft der Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vechta nur das
Gebäude Marktstraße 30 (Haus Uptmoor) unter Denkmalschutz stehen würde, die
Außenanlagen jedoch nicht. Bei einer Umplanung der Außenanlagen müsste der
Umgebungsschutz dennoch Beachtung finden.
Von einem Ausschussmitglied wurde angeregt, den
Parkplatz im Bereich des alten Rathauses zu überplanen und einer anderen
Nutzung zuzuführen. Die Verwaltung führte dazu aus, dass es seiner Zeit im
Arbeitskreis zur Umgestaltung der Innenstadt Wunsch gewesen sei, diese Fläche
als Parkplatz zu erhalten.
Von der Verwaltung wurde auf entsprechende Anfrage
mitgeteilt, dass seiner Zeit die Kaufmannschaft schriftlich zu einer
Informationsveranstaltung zur Umgestaltung der Innenstadt eingeladen wurde.
Aufgrund der sehr geringen Resonanz wurde die Veranstaltung jedoch nicht
durchgeführt.
Weiter wurde von der Verwaltung erläutert, dass bei
Veranstaltungen in der Innenstadt (Wochenmarkt, Stadtfest usw.) die
Anforderungen an Aufstellflächen der Feuerwehr und Rettungswege zu
berücksichtigen seien.