Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Entwurf des Gestaltungskonzeptes wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung bis zur Leistungsphase 3 abzuschließen und zu prüfen, inwiefern Fördergelder für die Umsetzung des Gestaltungskonzeptes Innenstadt abgerufen werden können.

 


Ab diesem Tagesordnungspunkt übernahm der stellv. Vorsitzende Rohe den Vorsitz und begrüßte Herrn Kolhoff sowie Frau Gerdes und Frau Naber vom Büro Kolhoff Landschaftsarchitekten, Vechta.

 

 

Die Verwaltung erläuterte, dass mit dem Gestaltungskonzept für die Fußgängerzone in Lohne eine Aufwertung der öffentlichen innerstädtischen Flächen und die Weiterentwicklung des Freiraumangebotes erfolgen solle. Die Innenstadt soll sich wieder zum Ort der Begegnung und des Verweilens sowie als einladender Treffpunkt aller Generationen entwickeln. Für die Entwicklung des Gestaltungskonzeptes wurde das Büro KOLHOFF Landschaftsarchitekten beauftragt. Nach dem ersten Entwurf des Gestaltungskonzeptes ist eine Beteiligung der Lohner Bevölkerung und den Grundstückseigentümern erfolgt, um weitere Ideen und Hinweise für die Lohner Innenstadt zu erhalten. Zudem sind auch technische Informationen wie ein Bodengutachten, Feuerwehraufstellflächen etc. eingeholt worden. Die Ideen, Hinweise und technische Informationen sind dann von KOLHOFF Landschaftsarchitekten in das Gestaltungskonzept eingearbeitet worden. In einer Ratsinformationsveranstaltung am 29.01.2024 ist das überarbeitete Konzept den Ratsmitgliedern detailliert vorgestellt und erste Meinungsbilder sind eingeholt worden.

 

Anhand einer Präsentation wurde das Gestaltungskonzept Innenstadt vorgestellt und erläutert. Ausgeführt wurde, dass das Konzept aufgrund neuer technischer Informationen wie z. B. Feuerwehraufstellflächen, Bodengutachten etc. überarbeitet wurde.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Von der Verwaltung wurde auf entsprechende Anfrage erläutert, dass Details der Umgestaltung, wie z. B. die Angleichung von Höhenunterschieden, bei der konkreten Umsetzung der Planung zu berücksichtigen seien. In der heutigen Sitzung soll ein Beschluss zur Fortführung des Konzeptes gefasst werden um im nächsten Schritt die Planung zu konkretisieren. Geplant sei die Umsetzung in verschiedenen Bauabschnitten über mehrere Jahre. Herr Kolhoff führte aus, dass die Umgestaltung möglichst barrierefrei erfolgen soll.

 

Von der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass nach telefonischer Auskunft der Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vechta nur das Gebäude Marktstraße 30 (Haus Uptmoor) unter Denkmalschutz stehen würde, die Außenanlagen jedoch nicht. Bei einer Umplanung der Außenanlagen müsste der Umgebungsschutz dennoch Beachtung finden.

 

Von einem Ausschussmitglied wurde angeregt, den Parkplatz im Bereich des alten Rathauses zu überplanen und einer anderen Nutzung zuzuführen. Die Verwaltung führte dazu aus, dass es seiner Zeit im Arbeitskreis zur Umgestaltung der Innenstadt Wunsch gewesen sei, diese Fläche als Parkplatz zu erhalten.

 

Von der Verwaltung wurde auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass seiner Zeit die Kaufmannschaft schriftlich zu einer Informationsveranstaltung zur Umgestaltung der Innenstadt eingeladen wurde. Aufgrund der sehr geringen Resonanz wurde die Veranstaltung jedoch nicht durchgeführt.

 

Weiter wurde von der Verwaltung erläutert, dass bei Veranstaltungen in der Innenstadt (Wochenmarkt, Stadtfest usw.) die Anforderungen an Aufstellflächen der Feuerwehr und Rettungswege zu berücksichtigen seien.