Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Der erneute Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 80/III „Zwischen der Dinklager Straße, der Bahnhofstraße und der Bahnlinie“ wird zurückgestellt.


Mit dem Ratsbeschluss vom 27.02.2008 wurde die Veränderungssperre Nr. 35 zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80/III „Zwischen der Dinklager Straße, der Bahnhofstraße und der Bahnlinie“ beschlossen. Grund hierfür waren die beabsichtigten Änderungen von Stallanlagen einer im Plangebiet befindlichen Hofstelle.

 

Im Zuge der Planungen gestaltet sich die Verkehrskonzeption für die verkehrliche Anbindung des Plangebietes als schwierig, zumal auf der Plangebietsfläche großflächiger Einzelhandel mit einer relativ hohen Verkehrsfrequenz angesiedelt werden soll. Darüber hinaus besteht weiterhin die Absicht eines Grundstückeigentümers zur baulichen Änderung seiner Stallanlagen.

 

Anhand einer Präsentation erläuterte die Verwaltung, dass der Eigentümer plant, einen kleinen Stall aufzugeben und dafür einen vorhandenen Stall umzubauen, um in diesem die Tiere unterzubringen. Überlegungen gehen auch dahin, den vorhandenen Rinderstall in einen Schweinemaststall umzubauen. Konkrete Anträge liegen jedoch noch nicht vor.

 

Da die jetzige Veränderungssperre ausläuft bevor eine Verlängerung wirksam werden kann, ist es erforderlich, eine neue Veränderungssperre zu beschließen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, kleinere Baumaßnahme zuzulassen und die Entscheidung über den Erlass der Veränderungssperre zurückzustellen. Wenn ein Bauantrag gestellt werden sollte, kann die Angelegenheit im Rahmen der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens erneut beraten werden.

 

In der Aussprache wurde die Auffassung vertreten, dass eine neue Veränderungssperre nur dann erforderlich wird, wenn durch Baumaßnahmen die gewollte Planung gefährdet ist. Dies ist im Moment jedoch nicht der Fall.

 

Ein Ausschussmitglied stellte daraufhin den Antrag, die Entscheidung über den erneuten Erlass einer Veränderungssperre zurückzustellen.

 

Dieser Auffassung schloss sich der Ausschuss an und fasste den nachfolgenden Beschlussvorschlag.