Sitzung: 27.01.2011 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 61/208/2011
Beschlussvorschlag:
Der erneute Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des
Bebauungsplans Nr. 80/III „Zwischen der Dinklager Straße, der Bahnhofstraße
und der Bahnlinie“ wird zurückgestellt.
Mit dem Ratsbeschluss vom 27.02.2008 wurde die Veränderungssperre Nr. 35
zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80/III
„Zwischen der Dinklager Straße, der Bahnhofstraße und der Bahnlinie“
beschlossen. Grund hierfür waren die beabsichtigten Änderungen von Stallanlagen
einer im Plangebiet befindlichen Hofstelle.
Im Zuge der Planungen gestaltet sich die Verkehrskonzeption für die
verkehrliche Anbindung des Plangebietes als schwierig, zumal auf der
Plangebietsfläche großflächiger Einzelhandel mit einer relativ hohen
Verkehrsfrequenz angesiedelt werden soll. Darüber hinaus besteht weiterhin die
Absicht eines Grundstückeigentümers zur baulichen Änderung seiner Stallanlagen.
Anhand einer Präsentation erläuterte die Verwaltung, dass der Eigentümer
plant, einen kleinen Stall aufzugeben und dafür einen vorhandenen Stall
umzubauen, um in diesem die Tiere unterzubringen. Überlegungen gehen auch
dahin, den vorhandenen Rinderstall in einen Schweinemaststall umzubauen.
Konkrete Anträge liegen jedoch noch nicht vor.
Da die jetzige Veränderungssperre ausläuft bevor eine Verlängerung
wirksam werden kann, ist es erforderlich, eine neue Veränderungssperre zu
beschließen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, kleinere Baumaßnahme
zuzulassen und die Entscheidung über den Erlass der Veränderungssperre
zurückzustellen. Wenn ein Bauantrag gestellt werden sollte, kann die
Angelegenheit im Rahmen der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens
erneut beraten werden.
In der Aussprache wurde die Auffassung vertreten, dass eine neue
Veränderungssperre nur dann erforderlich wird, wenn durch Baumaßnahmen die
gewollte Planung gefährdet ist. Dies ist im Moment jedoch nicht der Fall.
Ein Ausschussmitglied stellte daraufhin den Antrag, die Entscheidung über
den erneuten Erlass einer Veränderungssperre zurückzustellen.
Dieser Auffassung schloss sich der Ausschuss an und fasste den
nachfolgenden Beschlussvorschlag.