Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Erweiterung des vorhandenen Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus wird erteilt.

 

 

Ausschussmitglied Rohe hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Zu diesem TOP gab der Vorsitzende den Vorsitz an Ausschussmitglied Haskamp ab.

 

Die Verwaltung erläuterte anhand einer Präsentation, dass der Eigentümer den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Einfamilienwohnhauses (ehem. Wohn- und Geschäftshaus als Möbeltischlerei) zu einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Steinfelder Straße 44 (Landesstraße 846) beantragt. Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich und wird im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Planungsrechtlich wird das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB beurteilt. Danach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen zulässig.

 

Die Verwaltung erläuterte weiter, dass es sich rechtlich um zwei selbständige Wohneinheiten handelt.