Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Ersatzbau mit Einliegerwohnung wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Antragsteller auf seinem Grundstück, Stienen Berg 3, den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung sowie Errichtung einer Garage als Ersatzbau beabsichtigt.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu beurteilen. Danach ist der Ersatzbau an gleicher Stelle zulässig, wobei eine geringfügige Abweichung vertretbar ist.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Südlohne und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.