Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.

 

 

Ausschussmitglied Rohe hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Eigentümer der landwirtschaftlichen Hofstelle Steinfelder Straße 25 den Neubau eines Sauenstalles (Gebäude Nr. 6), Nutzungsänderung eines Sauenstalles zu einem Ferkelaufzuchtstall (Gebäude Nr. 1 und 3) und die Änderung der Anzahl der Tierplätze in den Gebäuden Nr. 4 und 5 beantragt.

 

Derzeit sind auf der Hofstelle 65 Sauen-, 6 Eber-, 147 Sauen- (Abferkelplätze), 504 Ferkel-, 60 Jungsauen- sowie 200 Mastschweineplätze genehmigt. Nach Abschluss der Baumaßnahme dürfen auf der Hofstelle 374 Sauen, 4 Eber, 140 Sauen (Abferkelplätze), 1.866 Ferkel sowie 42 Jungsauen gehalten werden. Beantragt ist, den Stall Nr. 6 mit einer Abluftreinigungsanlage auszustatten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auf der Hofstelle keine weiteren zusätzlichen Geruchsimmissionen entstehen.

 

Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in Südlohne. In der unmittelbaren Nachbarschaft befinden sich zwei landwirtschaftliche Hofstellen. Die nächstgelegene schutzbedürftige Wohnnutzung befindet sich südöstlich in einer Entfernung von ca. 200 m und westlich in einer Entfernung von ca. 180 m.

 

Der Landkreis Vechta hat die zusätzlichen Geruchsbelästigungen im Rahmen der Genehmigungsprüfung untersucht und festgestellt, dass keine unzulässigen Immissionen auf die benachbarte Wohnbebauung einwirken.

 

In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied angemerkt, dass der Landkreis Cloppenburg seit kurzem den Einbau von Abluftreinigungsanlagen fordert. Im Landkreis Vechta ist dies schon seit ca. 8 Jahren der Fall.