Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Erweiterung des Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus wird erteilt.


Von der Verwaltung wurde erläutert, dass die Eigentümer die Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Lindenstraße 64 A beantragen. Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), für den die Stadt Lohne beschlossen hat, den neuen Bebauungsplan Nr. 124 „Windmühlenberg“ aufzustellen.

 

Die Planung entspricht dem Konzept des Bebauungsplanes Nr. 124. Die Erweiterung liegt im Bauteppich des Bebauungsplanes und stellt sich als allgemeines Wohngebiet dar.