Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu dem Neubau des Pferdestalles sowie des Strohlagers wird nicht erteilt, solange das Vorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet liegt.


Der Eigentümer des Grundstücks Brägeler Pickerweg 4 beantragt, im westlichen Bereich seiner Hoffläche einen Pferdestall mit 10 Boxen sowie ein Strohlager zu errichten. Insgesamt sollen ca. 730 m² Fläche überbaut werden.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich privilegiert zulässig, wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die vorgenannte dienende Funktion wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bisher nicht bestätigt.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Brägel und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Weiter wurde ausgeführt, dass das Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet liegt. Vom Landkreis Vechta ist deshalb noch zu prüfen, ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann.  Es sei daher auch denkbar, die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens zunächst zurück zu stellen.

 

In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied beantragt, die Angelegenheit zurück zu stellen, bis die genannten Punkte geklärt sind. Ein anderes Ausschussmitglied vertrat die Auffassung, das Einvernehmen nicht zu erteilen.

 

Bürgermeister Niesel erläuterte in diesem Zusammenhang die rechtliche Sachlage und schlug vor, das Einvernehmen nicht zu erteilen bis geklärt ist, ob das Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet möglich sei.

 

Der Ausschuss fasste daraufhin den nachfolgenden Beschlussvorschlag.