Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau der Lagerhalle wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Notwendigkeit zum Neubau der Lagerhalle nachgewiesen wird.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Grundstückseigentümerin und Betreiberin eines Landgasthauses mit Saalbetrieb auf ihrem Grundstück den Neubau einer Lagerhalle in den Abmessungen von ca. 10,4 x 15,6 m beabsichtigt. Der Neubau hat eine Traufhöhe von ca. 4,4 m bei einer Firsthöhe von 5,5 m.

 

Das beantragte Lagergebäude soll als Getränkelager und zur Unterbringung einer alternativen Saalbestuhlung genutzt werden Die Notwendig der Erweiterung des Gewerbebetriebes ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Landkreis Vechta zu prüfen.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Klein-Brockdorf und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zu beurteilen. Danach ist die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.