Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Anbau und Umbau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Geräteraum wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Eigentümer den Anbau und Umbau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Geräteraum durch Anbau eines Erkers im Erdgeschoss sowie Aufstockung der Garage durch Anbau eines weiteren Schlafraumes auf dem Grundstück Fohlenweg 23 beantragen. Das Wohnhaus liegt in einem Bereich, für den die Außenbereichssatzung „Bokern-Ost: Fohlenweg“ zu beachten ist.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der Grundstücksbereich liegt in der Ortslage Bokern-Ost. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.