Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Neubau einer Wagenremise wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Notwendigkeit durch eine Bestätigung der Landwirtschaftskammer nachgewiesen wird.

 

 

Ausschussmitglied Rohe hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Eigentümer einer landwirtschaftlichen Hofstelle (Wassenbergdamm 12) in Kroge den Neubau einer Wagenremise beantragt. Die Hofstelle liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Kroge.

 

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Das landwirtschaftliche Gebäude hat die Außenabmessungen von 20 x 20 m, wobei das Vordach mit einer Tiefe von 5 m auf der nördlichen Gebäudeseite von den Abmessungen berücksichtigt wurde. Das Gebäude hat eine Traufhöhe von ca. 4,70 m und eine Firsthöhe von ca. 7,50 m.