Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Anbau eines Lagers wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Notwendigkeit nachgewiesen wird.

 

 

 

Ausschussmitglied Rohe hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Der Grundstückseigentümer hat die Genehmigung für den Anbau eines Lagers für Getränke, Tische und Stühle beantragt. Der Anbau hat eine Nutzfläche von ca. 130 m2. Anhand eines Grundrisses wurde das Vorhaben erläutert.

 

Die Notwendigkeit des Anbaues für den Gewerbebetrieb ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Landkreis Vechta zu prüfen.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Bokern-West und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zu beurteilen. Danach ist die geplante Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass die Prüfung der Notwendigkeit durch den Landkreis Vechta erfolgt.