Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung eines Wirtschaftsgebäudes zu einem Wohnhaus wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Antragstellerin auf ihrem Grundstück Am Königsstuhl 1 die Nutzungsänderung eines Stallgebäudes zu einem Wohnhaus beabsichtigt. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Danach ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes zulässig, wenn

 

·       das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dient,

 

·       die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleibt,

 

·       höchstens 3 Wohnungen je Hofstelle entstehen.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Ehrendorf und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.