Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für den Bereich Adenauerring/Lindenstraße.

 

b)      Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Die Verwaltung erläuterte, dass sich auf den Grundstücken Lindenstraße 71-73 die Ausstellungshalle und der Reparaturbetrieb eines Autohauses befinden. Da das Autohaus langfristig an einem anderen Standort betrieben werden soll, hat der Eigentümer ein Interesse daran, einen Verbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 m² auf dem Grundstück anzusiedeln.

 

Die für das Grundstück geltende 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ist seit 2005 rechtsverbindlich und schließt die Errichtung von Verbrauchermärkten mit Sortimenten, wie z. B. Lebensmittel, Getränke, Haushaltswaren, aus. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes zu schaffen, ist eine textliche Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Anhand einer Präsentation wurde das Plankonzept vorgestellt und erläutert sowie eine Übersicht der bestehenden Verbrauchermärkte vorgestellt.

 

In der Aussprache äußerte ein Ausschussmitglied Bedenken gegen die Planung und wies auf die bestehenden Leerstände in unmittelbarer Nähe des geplanten Marktes hin.