Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung des Wintergartens als Anbau wird erteilt. Dabei wird die Angemessenheit der Erweiterung unterstellt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Grundstückseigentümerin und Betreiberin eines Landgasthauses mit Saalbetrieb auf ihrem Grundstück die Errichtung eines Wintergartens mit überdachtem Freisitz und Innenhof plant. Der Wintergarten wird als Anbau an bestehende Gebäudeteile angesetzt und überdeckt mit dem Innenhof eine Fläche von ca. 95 m2 (Bruttogrundrissfläche).

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Klein-Brockdorf und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zu beurteilen. Danach ist die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.