Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Dem geplanten Verkauf der Fläche wird zugestimmt.

 

Ausschussmitglied Overmeyer war während der Beschlussfassung nicht anwesend.


Die Verwaltung erläuterte, dass das  städtische Grundstück (Flurstück 104/10 der Flur 24, groß 30 m2) mit Arkaden bebaut und ab dem 1. Obergeschoss räumlich überbaut ist. Der Arkadengang grenzt direkt an das Modehaus Lammers an. Die Firma Lammers möchte das Grundstück erwerben.

 

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12/I (für das Gebiet zwischen Marktstraße, Keetstraße und Neuer Markt) und ist ein Kerngebiet (MK). Im Bebauungsplan wird die Fläche als öffentliche Verkehrsfläche, die ab dem 1. Obergeschoss überbaut werden darf, dargestellt. Um das Grundstück auch im Erdgeschoss als Geschäftsfläche nutzen zu können, wäre eine Ausnahme vom Bebauungsplan erforderlich.

 

Der Finanzausschuss hat einem Verkauf bereits zugestimmt.