Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Neubau eines Zweifamilienwohnhauses als Ersatzbau wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Antragsteller auf seinem Grundstück Brägeler Straße 107 den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage als Ersatzbau plant.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu beurteilen. Danach ist der Ersatzbau an gleicher Stelle zulässig, wenn das vorhandene Gebäude Missstände und Mängel aufweist, wobei eine geringfügige Abweichung vertretbar ist.

 

Das Gebäude liegt im Außenbereich in der Ortslage Brägel der Stadt Lohne und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.