Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Firma Franz Henke GmbH & Co. KG die Genehmigung für die Errichtung von zwei Lagerhallen und sechs Außensilos sowie die Nutzungsänderung einer Lagerhalle zu einer Produktionshalle beantragt hat. Das Baugrundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18 „Bahnhofstraße-Deichstraße“ und ist ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO.

 

Die beiden Hallen sind durch ein Zwischendach miteinander verbunden und haben eine Grundfläche von jeweils 50,66 x 25,46 m. Das Zwischendach hat die Größe von 6 x 23,46 m. Die Traufhöhe beträgt ca. 7,4 m, die Firsthöhe 10,2 m.

 

Außerdem wird beantragt, eine bestehende Lagerhalle zu einer Produktionshalle umzunutzen. Die Nutzungsänderung erstreckt sich in der vorhandenen Lagerhalle auf einer Fläche von ca. 35 x 40 m.

 

Des Weiteren ist die Errichtung von sechs weiteren Außensilos geplant. Die Außensilos haben eine Gesamthöhe von 17,5 m bei einem Außendurchmesser von 3,5 m.

 

Der Standort und die Anzahl der Silos sind nach Angaben des Bauherrn produktionstechnisch bedingt. Um das erforderliche Volumen schaffen zu können, sei daher die Höhe der Silos erforderlich.

 

Städtebaulich wären zwar Silos mit einer geringeren Höhe wünschenswert, jedoch erhält der Bebauungsplan keine Begrenzung, so dass die Höhe der Silos nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes begrenzt werden könnte.

 

In der Aussprache wandten sich verschiedene Ausschussmitglieder gegen eine Erweiterung der Firma an diesem Standort. Aufgrund der dicht herangerückten Wohnbebauung und der potentiellen Brandgefahr sei es städtebaulich nicht sinnvoll, hier weiter Gewerbe zuzulassen. Ein Ausschussmitglied machte deutlich, dass es jetzt Aufgabe der Politik sei, der Ausdehnung mit einer Veränderungssperre entgegenzuwirken.

 

Andere Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, dass eine Erweiterung angesichts der dringlichen Situation und der mittelfristig geplanten Umsiedlung noch zu vertreten sei.