Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Eigentümer des Grundstücks An der Landwehr 28 die Erweiterung ihres Einfamilienhauses beantragen.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB zu beurteilen. Danach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes mit einer Wohneinheit auf bis zu 156 m² plus 10 % Verkehrsfläche auf insgesamt ca. 172 m² genehmigungsfähig. Dabei orientieren sich die Flächengrößen an dem sozialen Wohnungsbau.

 

Das Gebäude liegt im Außenbereich der Ortslage Brägel der Stadt Lohne und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.