Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Erweiterung und Umbau des Schwimmbadbereiches zu einem Pflegeheim wird erteilt.


Die St. Anna Stift Kroge GmbH beantragt auf dem Grundstück Kroger Straße 49-51 die Erweiterung und den Umbau des Schwimmbadbereiches zu einem Pflegeheim.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Bauvorhaben liegt in der Ortslage Kroge der Stadt Lohne und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.