Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Anbau eines Saalbetriebes wird erteilt.

 

 

Ausschussmitglied Yilmaz hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Der Eigentümer der Gaststätte Hahnenberger Hof, Diepholzer Straße 41, möchte den vorhandenen Saalbetrieb nebst Gaststätte zeitgemäß sanieren und erweitern, da das bestehende Gebäude nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entspricht. Es ist geplant, mehrere Bestandsgebäude ganz bzw. teilweise abzubrechen. Nach Abschluss der Abbrucharbeiten plant der Antragsteller den Anbau eines Saalgebäudes an die weiter bestehende Gastwirtschaft.

 

Außerdem sollen die Stellplätze für die Gastwirtschaft nur noch über die Straße Am Hanenberg angefahren werden können. Hinter der Gastwirtschaft wird auf dem Betriebsgrundstück eine ausreichende Anzahl an Pkw-Stellplätzen geschaffen.

 

Das Gebäude liegt in der Ortlage Kroge und ist im Flächenutzungsplan der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zu beurteilen. Die geplante Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes ist zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.

 

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung, dass bauordnungsrechtliche Fragen im Genehmigungsverfahren zu klären seien. In der heutigen Sitzung ist die planungsrechtliche Zulässigkeit zu klären. Hinsichtlich der Nutzung führte die Verwaltung aus, dass ein Saalbetrieb für Veranstaltungen beantragt worden sei.