Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Hierzu wurde von der SPD-Fraktion der anliegende Antrag gestellt.

 

Verwaltungsseitig ist anzumerken, dass die Verkaufsbedingungen mit Ratsbeschluss vom 13.12.2012 festgelegt wurden. Der Beschluss lautet wie folgt:

 

Die Flurstücke 137/3, 135 und 138 (Kolbeck) der Flur 24 werden zu einem Gesamtpreis von 1.600.000,00 € an den Investor der Marktgalerie veräußert, wenn den vorzulegenden Planungen und Belegungen (Mieter) von den entsprechenden politischen Gremien zugestimmt wurde und die sonstigen Voraussetzungen (Finanzierungsnachweise pp.) vorliegen. Vom Investor sind die Abbruchkosten zu übernehmen, die Stadt Lohne trägt die Anpassungsarbeiten im Bereich Alter Markt /Schulstraße.

 

Die Kostentragung der Anpassungsarbeiten im Bereich Alter Markt/Schulstraße durch die Stadt Lohne ist in dieser Ratsentscheidung geregelt und war u.a. Grundlage der Feinabstimmungen des Kaufvertragsentwurfes. Da die Arbeiten auf einer städtischen Fläche durchzuführen sind, ist eine Aufnahme in den Grundstückskaufvertrag nicht notwendig. Eine Annahme des SPD-Antrages würde eine Änderung des Ratsbeschlusses erfordern und ein Einvernehmen des Investors voraussetzen.

 

Nach Erläuterung des SPD-Antrages durch einen Sprecher der Fraktion wurde verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass lt. Ratsbeschluss vom 13.12.2012 bezüglich des Verkaufs der Grundstücke für die Marktgalerie die Kosten für die Anpassungsarbeiten im Bereich Alter/Markt/Schulstraße von der Stadt Lohne zu tragen sind. Dieser Beschluss war auch Grundlage der Abstimmungen des Kaufvertragsentwurfes. Eine vom Sprecher der SPD-Fraktion erwähnte Abbiegespur an der Vogtstraße ist nicht vorgesehen.

 

Die von der SPD-Fraktion geforderte Kostenübernahme für alle Erschließungsmaßnahmen zwischen Markt-, Schul- und Vogtstraße durch den Investor der Marktgalerie wurde abgelehnt.