Sitzung: 08.10.2013 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 60/044/2013
Beschlussempfehlung:
Beschlussempfehlung zu a) 14 Jastimmen
a) Der Rat der Stadt Lohne beschließt hiermit die Aufhebung der
Beschlüsse vom 26.06.2013 über den Bebauungsplan 26 E „Brockdorf – östlich der
Straße An der Urlage mit örtlichen Bauvorschriften“.
Beschlussempfehlung zu b) 10 Jastimmen, 1 Neinstimme, 3
Stimmenthaltungen
b) Der Rat der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung
(laut den Sitzungsvorlagen vom 16.05.2013 und vom 27.09.2013) zur Behandlung
der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Bedenken und Anregungen
unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.
Beschlussempfehlung zu c) 10
Jastimmen, 1 Neinstimme, 3 Stimmenthaltungen
c) Der Rat der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 26 E
„Brockdorf – östlich der Straße An der Urlage mit örtlichen Bauvorschriften“
als Satzung sowie die Begründung hierzu.
Die Verwaltung erläuterte, dass bereits vor der offiziellen
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 26 E einige Anlieger der Straße
Urlagen Hof am 03. Dez. 2012 eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abgegeben
haben. Verwaltungsseitig wurde den Anliegern zugesichert, dass ihre Stellungnahme
so gewertet werden würde, als wenn sie während der öffentlichen Auslegung
vorgetragen worden sei.
Dies ist jedoch versehentlich nicht geschehen.
Hierfür die Verwaltung die Anlieger um Entschuldigung gebeten und
zugesagt, die Stellungnahme nachträglich den politischen Gremien bekanntzugeben
und die getroffenen Entscheidungen zu überprüfen, unabhängig davon, ob das
Versäumnis zur Fehlerhaftigkeit des Bebauungsplanes führen kann. Daher sollten
die bislang nach der öffentlichen Auslegung gefassten Beschlüsse des Rates zum
Bebauungsplan aufgehoben und erneut in Kenntnis der Stellungnahme der Anlieger
gefasst werden.
Zu den Inhalten der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Anlieger
wird wie folgt Stellung genommen:
Einer planenden Stadt obliegt es, die Bewohner neuer Wohngebiete vor
den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Lärms zu schützen. Dies geht in
der Regel nur über technische Bauwerke, wie z.B. Lärmschutzwände. Die
errichtete Lärmschutzwand dient dem Schutz der Bewohner vor dem von der Langweger
Straße ausgehenden Kraftfahrzeuglärm. Im Rahmen der Abwägung hat der
Verwaltungsausschuss daher am 21.10.2008 beschlossen, eine Lärmschutzwand zu
errichten. Der Bebauungsplan hat daraufhin in der Zeit vom 22.12.2008 bis zum
06.02.2009 öffentlich ausgelegen, so dass alle Bewohner von der Lärmschutzwand
hätten wissen können. Über die Grundstücksvergaben hat der Verwaltungsausschuss
in seiner Sitzung am 27.01.2009 beschlossen.
Die Lärmschutzwand mag zwar optisch dem dörflichen Charakter
widersprechen, auf sie kann aber im vorrangigen Interesse der Gesundheit der
Bewohner des Wohngebietes nicht verzichtet werden.
Eine Gefährdung der Kinder auf dem Spielplatz durch Kraftfahrzeuge ist
ausgeschlossen. Der Spielplatz ist mit einem stabilen Stabgitterzaun eingezäunt
und kann nur durch eine Pforte betreten bzw. verlassen werden. Der Eingang
liegt zudem „hinter“ einer Pflanzinsel, so dass die Kinder nicht direkt auf die
Fahrbahn laufen können, wenn sie den Spielplatz verlassen.
Wenn überhaupt, können die Kinder allenfalls auf dem Weg zum oder vom
Kinderspielplatz durch Kraftfahrzeuge gefährdet werden, aber durch die Straße
Urlagen Hof wird lediglich ein Baugebiet mit ca. 120 Bauplätzen erschlossen.
Von daher wird das Verkehrsaufkommen wohngebietsverträglich sein. Bei
angenommenen 5,5 Fahrten pro Tag und Grundstück ergibt sich ein tägliches
Verkehrsaufkommen von 660 Fahrten. Selbst wenn einige Bewohner aus den
angrenzenden „älteren“ Baugebieten die Straße nutzen werden, wird das
Verkehrsaufkommen wohngebietsverträglich bleiben (wahrscheinlich werden auch
einige Bewohner aus den neuen Gebieten durch die „alten“ Siedlungen fahren).
An den Querverbindungen zwischen dem „alten“ und „neuen“ Baugebiet
sollte grundsätzlich im Interesse kurzer Wege zu Schule, Kindergarten,
Sportstätten insbesondere für Fahrradfahrer und Fußgänger festgehalten werden.
Denkbar scheint allenfalls die Verbindung zum Urlagen Kamp durch Poller für den
Kfz-Verkehr zu sperren, so dass Radfahrer durchfahren können und der Weg bei
Bedarf für Rettungsfahrzeuge geöffnet werden kann. Ggfls. könnte dann zu einem
späteren Zeitpunkt die Straße wieder geöffnet werden, wenn es für sinnvoll
erachtet wird.
Derzeit ist zwar kein besonderes Gefährdungspotential für die Kinder zu
erkennen. Mit dem Baubeginn für das Baugebiet 26 E wird der Verkehr auf dem
Urlagen Hof zunehmen. Von daher erscheint es sinnvoll, zumindest während der
Bauzeit durch Blumenkübel die Fahrbahn zu verengen. Allerdings sollten keine
Aufpflasterungen eingebaut werden, da diese in der Regel nur dazu führen, dass
die Geschwindigkeit kurz gedrosselt wird, um sie nach der Aufpflasterung gleich
wieder zu erhöhen. Die durch diese Aufpflasterungen entstehenden
Lärmbelastungen wurden vielfach als sehr störend beschrieben.
Sollten durch den Baustellenverkehr auf der Straße Urlagen Hof Schäden
am Straßenkörper entstehen, wäre hierfür die Stadt Lohne verantwortlich und
müsste die Schäden ohne Kosten für die Anlieger beheben. Befürchtungen der
Anlieger für entstehende Kosten aufkommen zu müssen, sind daher unberechtigt.
Um die Beeinträchtigungen für die Bewohner während der Bauphase so
gering wie möglich zu halten, ist es ohnehin vorgesehen, die als Notzufahrt
vorgesehene Anbindung an die Straße Klünpott während der Bauphase als
LKW-Zufahrt zu nutzen. Eine dauerhafte Nutzung dieser Notzufahrt ist jedoch
nicht möglich, weil dann die Straße Klünpott ausgebaut und eine weitere
Linksabbiegespur in der Langweger Straße erforderlich würde. Dies wird jedoch
vom Landkreis Vechta aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt. Auch müssten
die Kosten nach dem Beitragsrecht auf die Anlieger umgelegt werden. Wie bereits
oben dargelegt, ist auch nach einer vollständigen Bebauung des Baugebietes 26 E
das Verkehrsaufkommen wohngebietsverträglich, so dass der Ausbau der Straße
Klünpott und die Anlegung einer Straße vom Baugebiet 26 E zur Straße Klünpott
nicht gerechtfertigt erscheint.
Im Übrigen war bereits im Flächennutzungsplan und aus dem Bebauungsplan
26 D ersichtlich, dass sich ein weiteres Baugebiet anschließen wird.
Ein Ausschluss von Fahrzeugen mit über 2,8 Tonnen kann nicht durch den
Bebauungsplan geregelt werden. Hierfür wäre eine verkehrsbehördliche Anordnung
des Landkreises erforderlich. Abgesehen davon, dass hierfür auch keine
Notwendigkeit gesehen wird, ist eine solche Regelung auch unpraktisch, da dann
jeder Lieferant eine Sondergenehmigung beantragen müsste, bevor er in die
Straße Urlagen Hof fährt.
Dem Wunsch der Anlieger ist durch die Festsetzung eines Bolzplatzes im
Baugebiet 26 E bereits Rechnung getragen worden. Der Bolzplatz ist damit
gesichert.
Geänderte Vorstellungen eines Stadtrates über die Gestaltung des
Stadtgebietes berechtigen den Rat einer Stadt selbstverständlich auch andere
Festsetzungen zu treffen. Die im Baugebiet 26 E gewählten Festsetzungen
spiegeln den Wunsch vieler Bauherren und des Rates wieder.
Um aber einen Übergang zwischen den Baugebieten 26 D und E mit ihren
unterschiedlichen Festsetzungen zu schaffen, wurden in der ersten Bauzeile des
an das alte Baugebiet angrenzenden neuen Baugebietes die gleichen Festsetzungen
wie im Bebauungsplan 26 E getroffen.
Die Erwerber der Grundstücke in diesem Übergangsbereich wissen daher
was sie erwartet.
Um auch anderen Bauwilligen Bauplätze zur Verfügung stellen zu können,
ist die Ausweisung der Bauplätze ist erforderlich.
Der dadurch unvermeidliche Eingriff in Natur und Landschaft wird
entsprechend ausgeglichen. Leider lassen sich die Eingriffe aufgrund mangelnder
geeigneter Flächen nicht immer im unmittelbaren Umfeld ausgleichen, so dass auf
den Flächenpool der Flächenagentur der Städte Vechta, Lohne, Damme und Diepholz
zurückgegriffen werden muss.
Häufig ist es aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes auch besser,
Ausgleichsmaßnahmen aus verschiedenen Bebauungsplänen auf sogenannten
Poolflächen zusammenzufassen.
Auch durch die Grünstreifen am Rande des Baugebietes, dem
Regenrückhaltebecken mit seinen Wegen wird dem Ansinnen der Anlieger nach
Grünflächen im Nahbereich bereits Rechnung getragen.
Auch wenn es aus unserer Sicht nicht erforderlich ist aufgrund der
Stellungnahme der Anlieger Festsetzungen des Bebauungsplanes 26 E zu ändern, so
wird dennoch empfohlen, dass der Rat der Stadt Lohne seine Beschlüsse zum
Bebauungsplan 26 E aufhebt und erneut über den Bebauungsplan Nr. 26 E
beschließt.
In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage
die rechtliche Verpflichtung auf Herstellung von Lärmschutzeinrichtungen. Zum
Thema Ausgleichsflächen führte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage aus,
dass in einigen Fällen sicherlich Ausgleichsflächen in der Nähe geschaffen
werden können, die Herstellung von größeren, zusammenhängenden
Ausgleichsflächen jedoch auch durchaus sinnvoll sei.