Beschlussvorschlag:

 

a)      Dem überarbeiteten Standortkonzept Windenergie für die Stadt Lohne (Stand: 10.10.2013) wird zugestimmt.

 

b)      Für den bestgeeigneten Standort E - Krimpenfort sowie den nachrangig geeigneten Standort D - Märschendorf wird auf Antrag ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet mit dem Ziel der Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergieanlagen.

 

Da die Standorte A - Brägeler Moor, B - Brockdorf und F - Kroge als vergleichsweise ungünstig bewertet wurden, sollen diese nicht als Flächen für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen werden.


Zur Präsentation des faunistischen Gutachtens und des Standortkonzeptes begrüßte der Vorsitzende die Herren Dr. Reichenbach sowie Dipl.-Ing. Meier vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg.

 

 

(Anmerkung

Das faunistische Gutachten sowie das Standortkonzept können im Ratsinformationssystem der Stadt Lohne unter Sitzung Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss 21.11.2013, TOP 2 Standortkonzept Windenergie 2013 - Anklicken der Sitzungsvorlage 61/056/2013 - eingesehen werden.)

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 14.09.2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan hinsichtlich der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen zu überprüfen. Hierzu hat die Verwaltung zusammen mit dem Planungsbüro NWP das gesamte Stadtgebiet einer Eignungsprüfung unterzogen, auf deren Grundlage bereits im November 2011 zusätzlich zum bestehenden Windpark fünf Potenzialstandorte für Windenergie ermittelt wurden:

 

- Standort A: Brägeler Moor

- Standort B: Brockdorf

- Standort C: bestehender Windpark Klein Brockdorf

- Standort D: Märschendorf

- Standort E: Krimpenfort

- Standort F: Kroge

 

Da sich zwischenzeitlich die Anforderungen an eine wirksame Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich durch die Rechtsprechung konkretisiert haben, war eine grundlegende Überarbeitung des Standortkonzeptes erforderlich. Neu ist die Unterscheidung zwischen „harten Tabuzonen“ und „weichen Tabuzonen“, die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2012 als Voraussetzung für die Ausweisung von Potenzialflächen genannt wird. Während in den harten Tabuzonen Windenergieanlagen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen generell ausgeschlossen sind, wird über die weichen Tabuzonen ein zusätzlicher Vorsorgeabstand definiert.

 

Zur Ermittlung der möglichen Auswirkungen auf Brut- und Gastvögel sowie Fledermäuse wurden alle fünf Potenzialflächen im Zeitraum von März 2012 bis März 2013 in methodisch gleicher Weise auf Vorkommen dieser Tiergruppen untersucht. Ergebnis ist für die jeweilige Tiergruppe eine Einstufung des Konfliktpotenzials, die sowohl von der betroffenen Lebensraumbedeutung als auch von der Empfindlichkeit der Art gegenüber Windenergieanlagen abhängt.

 

Für eine Gesamtbewertung fließen die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung in das Standortkonzept Windenergie mit ein, wodurch eine Rangfolge der Potenzialflächen gebildet werden kann.

 

Der Standort für den bestehenden Windpark Klein Brockdorf war nicht Bestandteil der faunistischen Untersuchung. Sofern die vorhandenen Anlagen durch leistungsstärkere ersetzt werden sollen (Repowering), ist zur Beurteilung der Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse eine entsprechende Untersuchung erforderlich.

 

Im stadtweiten Vergleich weist der Standort E - Krimpenfort die günstigste Eignung als Standort für Windenergieanlagen auf, während der Standort D - Märschendorf als nachrangig geeignet eingestuft werden kann. Die Standorte B - Brockdorf und F - Kroge weisen in der Gesamtbetrachtung eine vergleichsweise geringe Bedeutung auf. Der Standort A - Brägeler Moor wird in der abschließenden Bewertung als der ungünstigste Standort eingestuft.

 

Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Dr. Reichenbach das faunistische Gutachten. Als Fazit führte Herr Dr. Reichenbach aus, dass die untersuchten Standorte deutliche Unterschiede in Bezug auf das faunistische Konfliktpotenzial aufweisen. In den östlichen Moorgebieten führen Windparkstandorte zu den größten Beeinträchtigungen während im Norden und Westen die geringsten Konflikte zu erwarten sind.

 

In der Aussprache erläuterte Herr Dr. Reichenbach, dass mit dem vorliegenden faunistischen Gutachten die verschiedenen Konflikte aufgezeigt werden. Mit Hilfe dieses Gutachtens können Abwägungsfehler vermieden werden.

 

Auf entsprechende Nachfrage erläuterte Herr Dr. Reichenbach, dass durch die Errichtung von Windkraftanlagen auf Diepholzer Gebiet der Schutz der Kraniche neu zu bewerten sei, was dazu führen könnte, dass an der östlichen Stadtgebietsgrenze ein schmales in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Eignungsgebiet dargestellt werden kann.

 

Auf den Hinweis eines Ausschussmitgliedes, weshalb es im Borringhauser und Stemweder Moor möglich gewesen sei, Windkraftanlagen zu errichten, obwohl doch auch dort wahrscheinlich Fledermäuse vorkommen, erläuterte Herr Dr. Reichenbach, das ein Vergleich der naturschutzfachlichen Bedeutung der Flächen innerhalb eines Gemeindegebietes vorzunehmen sei. Bei Errichtung von Windkraftanlagen in solchen Gebieten würde ein umfangreiches Gondelmonitoring durchgeführt, dass zu umfangreichen Abschaltungen in den Zeiten mit Fledermausaktivitäten führen kann.

 

Herr Dipl.-Ing. Meier stellte anhand einer Präsentation das überarbeitete Standortkonzept Windenergie (Fortschreibung Stand Oktober 2013) vor und erläuterte, dass eine Fortschreibung aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.12.2012 und der Ergebnisse des faunistischen Gutachtens erforderlich war.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte Herr Meier, dass es sich bei dem Konzept um eine fachplanerische Bewertung handele.

 

Auf die Grundwasserproblematik angesprochen erläuterte Herr Meier, dass von Geologen eine Austrocknung des Moores durch den Bau von Windkraftanlagen nicht befürchtet wird. Ob eine Wiedervernässung verhindert wird, müsse geprüft werden.

 

In der Beratung sprach sich ein Ausschussmitglied dafür aus, die zwei am besten geeigneten Standorte (Krimpenfort und Märschendorf) weiter zu verfolgen. Zum Teil b) des Beschlussvorschlages stellte er den Antrag, diesen zu ändern. Die Formulierung sollte lauten: Da die Standorte A - Brägeler Moor, B – Brockdorf und F – Kroge als vergleichsweise ungünstig bewertet wurden, sollen diese zur Zeit  nicht als Flächen für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen werden.

 

Andere Ausschussmitglieder sprachen sich dagegen aus und vertraten die Auffassung, dass bei Veränderungen in dieser Sache jederzeit neu beraten werden kann.

 

Nach kurzer Aussprache lehnte der Ausschuss den Antrag mit

 

7 Neinstimmen, 6 Jastimmen, 1 Stimmenthaltung

 

ab.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte in diesem Zusammenhang, dass, wen sich die Verhältnisse ändern, unabhängig von dieser Beschlussformulierung jederzeit in den politischen Gremien erneut über die Angelegenheit beraten werden kann.

 

Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, die Fortführung des Verfahrens von folgenden Bedingungen abhängig zu machen:

 

a)      Es ist ein Konzept zu erarbeiten, mit dem sicher gestellt wird, dass nur ortsnahe Betreiber oder Investoren an dem Bau und Betrieb der Anlagen beteiligt werden.

 

b)      Es ist ein Konzept zu erarbeiten, mit dem sicher gestellt wird, dass im unmittelbaren Bereich der Anlagen (ca. 2 Kilometer) eine möglichst hohe Akzeptanz der Anlieger erreicht wird. Dabei soll den Anliegern entgegen gekommen werden.

 

c)      Es ist ein Konzept zu erarbeiten, mit dem sicher gestellt wird, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst gering gehalten und durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen Verbesserungen erreicht werden.

 

Diesem Antrag folgte der Ausschuss mit 8 Jastimmen, 5 Neinstimmen und 1 Stimmenthaltung.

 

Der Anregung des Ausschussvorsitzenden, aufgrund der Problemlage den Standort Märschendorf aus dem Verfahren herauszunehmen folgte der Ausschuss nicht und fasste den nachfolgenden: