Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Garagen wird erteilt.

 

 

Ausschussmitglied Blömer hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Die Verwaltung erläuterte, dass eine Lückenbebauung mit vier Einfamilienhäusern mit Garagen auf zwei Grundstücken Am Grevingsberg 17/17 A und 19/19 A beantragt wird und stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation vor.

 

Die beiden Grundstücke erhalten eine gemeinsame private Erschließungsachse. Von dieser werden je Seite zwei Einfamilienhäuser erschlossen. Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Eine Abstimmung mit dem Landkreis Vechta hat ergeben, dass eine Bebauung mit Wohnhäusern (Satteldach) denkbar wäre. Eine Bebauung ist danach zulässig. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als gemischte Baufläche ausgewiesen.