Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass das Wohn- und Geschäftshaus mit Verkaufsladen von Backwaren, Grill, Obst und Gemüse im Erdgeschoss um eine Küche und einem Vordach zwischen der Küche und der bestehenden Garage erweitert wird und stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation vor.

 

Weitere Umbauarbeiten im Gebäude trennen den Verkaufsladen von der Wohnung. Das Grundstück Langweger Straße 74 liegt in einem unbeplanten Innenbereich und wird als Mischgebiet eingestuft. Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne stellt sich die Fläche als Wohnbaufläche dar.