Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Putenaufzuchtstalles zu einer Legehennenhaltung wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung des Stallgebäudes von Putenaufzucht (5.473 Plätze) zu einer Legehennenhaltung mit 2.676 Hennenplätzen beantragt wird und stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation vor. Da die Legehennen wie die vorhandenen Aufzuchtputen in Bodenhaltung betrieben werden, sind größere Stallumbauten oder Einbauten nicht erforderlich.

 

Das alleinstehende Stallgebäude liegt im Außenbereich und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Im Abstand von ca. 130 m grenzt eine Wohnbebauung an das Stallgebäude. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen und danach zulässig.

 

Der Landkreis Vechta teilt mit, dass aus Sicht des Immissionsschutzes bezüglich einer Genehmigungserteilung keine Bedenken bestehen.