Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelgarage wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Märschendorfer Damm 2 die Errichtung einer Doppelgarage als An- bzw. Umbau eines alten landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes beantragt wird und stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation vor. Ursprünglich genehmigt wurde, den Bullenstall zu einem Wohnhaus umzunutzen. Über den Antrag wurde bereits in der zuständigen Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschusssitzung am 24.03.2011 beraten. Dem Antrag wurde damals zugestimmt.

 

Die neu beantragte Doppelgarage ist eine Nebenanlage mit einer Größe von 100 m2, die vom Landkreis Vechta mitgetragen wird. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Die Änderung der bisherigen Nutzung/Änderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes ist zulässig.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Bokern-West und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.