Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

1. Für den Bereich „Zwischen der Bahnlinie, der Dinklager Straße und der Bahnhofstraße“  wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80/III beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Plankonzept auf der Grundlage der o.a. Rahmenbedingung zu erarbeiten

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Es besteht ein großes öffentliches Interesse daran, die Flächen im Planbereich einer städtebaulich sinnvollen Nutzung zuzuführen. Auch hat der Eigentümer des Betonwerkes sein Interesse an einer baldigen Nachnutzung für seine Flächen bekundet. Aufgrund der Lage am Rande der Innenstadt und der hervorragenden Verkehrsanbindung scheint eine nicht störende, gewerbliche Nutzung, wie z. B. Dienstleistung oder Handel oder aber Wohnen besonders geeignet zu sein. Detaillierte Aussagen hinsichtlich einer künftigen Nutzung werden auch vom neuen Einzelhandelsgutachten erwartet.