Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Neubau eines Zweifamilienwohnhauses als Ersatzbau wird erteilt.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Märschendorfer Damm 2 der Neubau eines Zweifamilienwohnhauses als Ersatzbau geplant sei.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu beurteilen. Ein Ersatzbau ist an gleicher Stelle zulässig, wenn das vorhandene Gebäude Missstände und Mängel aufweist, wobei eine geringfügige Abweichung vom bestehenden Standort vertretbar ist.

 

Das Gebäude liegt im Außenbereich in der Ortslage Bokern-West der Stadt Lohne und ist im Flächennutzungsplan ’80 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Ausschussmitglied Rohe hat an der Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Beschlussvorschlages nicht mitgewirkt.