Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschlussempfehlung:

 

Nach einer von der SPD-Fraktion beantragten Unterbrechung der Sitzung fasste der Ausschuss folgende Beschlussempfehlung:

 

a)    Der abgeänderten Planung wird auf der Grundlage zugestimmt, dass die bisherige Baugenehmigung außer Kraft gesetzt und durch eine geänderte ausschließlich auf das heute vorgestellte Bauvorhaben ersetzt wird.

b)    Eine Entscheidung über einen gastronomischen Betrieb wäre in den politischen Gremien gesondert zu beraten.

c)    Der Antrag der SPD-Fraktion zum Ausschluss von Vergnügungsstätten wird in der nächsten Sitzung des Bauausschusses beraten.

 


Sachverhalt:

 

Für die Errichtung eines Geschäftshauses mit Parkgarage, Einzelhandel und Gastronomie mit Tanzgelegenheit (Marktgalerie) auf den Grundstücken Marktstraße 13 – 15 wurde dem Investor am 29.11.2013 die Baugenehmigung erteilt.

 

Gegen die Baugenehmigung wurde von Nachbarn Widerspruch erhoben.

 

Der Widerspruch gegen die Baugenehmigung hat zwar keine aufschiebende Wirkung, sofern das Verwaltungsgericht nicht auf Antrag der Widerspruchsführer die aufschiebende Wirkung wiederherstellt. Der Investor möchte jedoch nicht das Risiko eingehen, mit dem Bau der Marktgalerie zu beginnen, bevor die Baugenehmigung bestandskräftig geworden ist.

 

Unter Ausschöpfung aller möglichen Rechtsmittel durch die Widerspruchsführer kann sich die Bestandskraft der Baugenehmigung noch Jahre hinauszögern.

 

Aus diesem Grunde beabsichtigt daher der Investor auf den Bau des Gebäudeteils zu verzichten, in dem die Gastronomie mit Tanzgelegenheit und die darunterliegende Tiefgarage vorgesehen war. Das bislang geplante Textilhaus und die vorgesehenen Shops einschließlich der darunterliegenden Tiefgarage möchte er möglichst schnell errichten.

 

Auf dem verbleibenden Grundstücksteil könnte ein öffentlicher Parkplatz angelegt werden.

 

Die Erschließung der Tiefgarage unter dem Geschäftshaus an der Marktstraße würde ebenfalls von der Vogtstraße aus über den Parkplatz erfolgen.

 

Die geänderte Planung hierzu wird in der Sitzung vorgestellt.

 

In der Aussprache wurde die Auffassung vertreten, dass das jetzt geplante Bauvorhaben nichts mehr mit der ursprünglichen Idee, durch einen Magneten die Innenstadt zu beleben, zutun habe und das Bauvorhaben in seiner jetzigen Form auch schon vor Jahren hätte gebaut werden können.

 

Da der Betreiber der geplanten Diskothek offensichtlich an seinem Vorhaben festhalte, beantragte der Sprecher der SPD-Fraktion, durch einen Bebauungsplan Vergnügungsstätten auszuschließen und stellte bei einer Zustimmung zu seinem Antrag die Zustimmung seiner Fraktion zu dem geänderten Bauvorhaben in Aussicht.

Ein anderes Ausschussmitglied wies auf die Probleme anderer gastronomischer Betriebe hin und betonte, dass nicht nur die Widerspruchsführer Bedenken gegen die Diskothek hätten sondern auch die Ratsgruppe Lohner, die auch angebliche Mängel in dem Lärmgutachten aufgezeigt habe. Leider könnten nur unmittelbar betroffene Widerspruch einlegen. Die Idee einer Diskothek sollte aufgegeben werden.

 

Auf Nachfrage zur rechtlichen Situation wies Bürgermeister Gerdesmeyer darauf hin, dass der Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung insgesamt erhoben worden sei. Der Investor verzichte auf die erteilte Baugenehmigung und werde eine geänderte für das heute vorgestellte Bauvorhaben beantragen. Entweder weise der Landkreis dann die Widersprüche zurück oder die Widerspruchsführer nähmen ihren Widerspruch zurück. Zu der neuen Baugenehmigung können die Widerspruchsführer erneut Stellung beziehen. Die Diskothek könne nur gebaut werden, wenn die Stadt Lohne dem Investor das Grundstück verkaufe und der Diskothek in gesonderter Beratung zustimme.

 

Andere Ausschussmitglieder bedauerten die ablehnende Haltung einiger Ausschussmitglieder gegen den Gastronomiebetrieb, der nach ihrer Auffassung keine übliche Großraumdisko sei. Hier habe die Möglichkeit bestanden, ein Angebot für Jugendliche zu schaffen, das ansonsten immer wieder gefordert werde. Viele Jugendliche würden es bedauern, dass nunmehr darauf verzichtet werden solle.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer betonte, dass eine Zustimmung zu der vorliegenden Planung keine Zustimmung zu einer Diskothek bedeute und empfahl in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses grundsätzlich über den Ausschluss von Vergnügungsstätten zu beraten.