Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Plankonzept (Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 C) wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


 

Die Planung wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Der Verwaltungsaussschuss hat am 05.12.2006 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 C gefasst.

Auf Grund des Strukturwandels im Einzelhandel wird im vorliegenden Planentwurf für den Eckbereich Lindenstraße – Schellohner Weg als Nutzungsart ein Mischgebiet festgesetzt. Dadurch wird ein breites Spektrum an Nutzungsmöglichkeiten eröffnet, dass von Wohnbebauung über Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen bis hin zu gewerblichen Nutzungen reicht. Genau dieser Nutzungsmix ist auch städtebaulich erwünscht, um eine Belebung im vorliegenden Stadtquartier zu erreichen.

Mit der Festsetzung einer Baulinie entlang der Lindenstraße und des Schellohner Weges, einer geschlossen Bauweise in einer Bautiefe von 19 m sowie einer mindestens zweigeschossigen Bauweise wird die Voraussetzung für eine raumwirksame Straßenrandbebauung für diesen innerstädtischen Bereich geschaffen.